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Vorprüfungsverfahren

Im Mai 2026 wurde ein Vorprüfungsverfahren für den Vorentwurf zum Umbau der biologischen Abwasserbehandlung der ARA Broc eingeleitet. Der Umbau, vor allem aber die Erweiterung dieser Anlage, ist aus folgenden Gründen notwendig: einerseits wegen der veralteten Anlagen und andererseits wegen der Aufnahme und Behandlung des Abwassers aus dem Jogne-Tal (zusätzlich zum Abwasser der acht Gemeinden, die bereits an die ARA Broc angeschlossen sind). Auch die Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen bezüglich der Einleitungen rechtfertigt diese Erweiterung. Der Vorstand der ABVH hat sich für ein klassisches Belebtschlammverfahren entschieden. Diese bewährte Behandlungsart erfordert den Bau relativ grossvolumiger biologischer Becken, bietet jedoch den Vorteil, dass sie reinigungstechnisch robust und energieeffizienter ist. Ziele: - Sicherstellung der Abwasserbehandlung der 12 Mitgliedsgemeinden bis 2050 - Einplanung einer Turbinenanlage für das aus dem Jogne-Tal kommende Abwasser (ARA Charmey) - Die Einführung einer Behandlung von Mikroverunreinigungen zu berücksichtigen (zukünftige Anforderung?). Bei Vorbesprechungen mit dem Umweltamt (SEn) wurde die ABVH gebeten, andere, kompaktere Verfahren zu prüfen oder die biologischen Becken nach Osten zu verlegen. Um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, wurde nämlich eine Baubeschränkung im Gewässerschutzgebiet (ERE) geltend gemacht. Eine Ausnahmegenehmigung von dieser Beschränkung kann erteilt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Auswirkungen auf das ERE optimal minimiert wurden. Daher wurden zwei weitere Behandlungs- bzw. Standortvarianten geprüft, um zu versuchen, die neuen Anlagen aus dem Gewässerraum (ERE) herauszunehmen; doch entweder garantierten sie nicht, dass das Wasser bis 2050 behandelt werden kann, oder die technischen Auflagen waren unverhältnismässig: - Zwei ausserhalb des Geländes liegende Gebäude müssen abgerissen bzw. verlegt werden - Geometrische Konflikte mit dem Zulauf der Verbindungsleitung von der Kläranlage Charmey - Bau eines grossen Stützbauwerks aufgrund der Böschung - Zugang zum Standort, der eine Ausnahmegenehmigung hinsichtlich der Abstandsvorschriften erfordert - Verlegung der Strasse - Beibehaltung des Durchgangs für die Waldbewirtschaftung. Infolgedessen hat der Vorstand der ABVH beschlossen, ein Gesuch um Vorprüfung mit einer geringfügigen Überlappung in die ERE einzureichen. Wenn alles nach Plan verläuft, sollten folgende Termine eingehalten werden: - Unterzeichnung eines Ausführungsvertrags mit einem Beauftragten im Winter 2026–2027 - Abstimmung über den Investitionskredit im Jahr 2028 - Realisierung der Erweiterung zwischen 2028 und 2031 - Inbetriebnahme spätestens im Jahr 2032.
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Verbindungsleitung

Am 1. Juli dieses Jahres wurde die Bevölkerung über die Zusammenarbeit zwischen ABVH und Eausud SA beim Bau von zwei Leitungen informiert.

Die erste Leitung betrifft Trinkwasser vom Tiefbrunnen Pont du Roc (Val de Charmey) bis zum Reservoir Vaucens (Morlon).

Die zweite Leitung betrifft das Abwasser von der Kläranlage Charmey bis zur Kläranlage Broc.

Ein Teil der Strecke ist für beide Leitungen gemeinsam, weshalb die Arbeiten gemeinsam durchgeführt werden können.

Das Projekt wurde im Sommer 2025 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. 

Zu bestimmten Aspekten des Entwurfs sind noch näherer Erläuterungen erforderlich.

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